Vertrag über die Abtretung von Nutzungsrechten an Körperteilen
By: Folterobjekt

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Ein Vertrag, der der Herrin fast alle Rechte über die Geschlechtsteile des Mannes gibt. Ein endgültiger Vertrag folgt.


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1) Vertragspartner: Dieser Vertrag wird im Einvernehmen abgeschlossen zwischen der Lady Mistress Sarah(im Folgenden „Herrin“ genannt) und Bernhard (im Folgenden „Sklave genannt).

2) Dieser Vertrag soll europäischem Recht, und - soweit möglich – rechtlich auch vollzogen werden. Beide Vertragspartner erkennen dies an und sind sich darüber im Klaren, dass Ansprüche der Herrin - soweit rechtlich zulässig- auch vor Gericht geltend gemacht werden können.

3) Die ausschließliche Initiative zu diesem Vertrag geht vom Sklaven und dessen unbedingtem , starken Trieb aus, seine ungewöhnlichen sexuellen Prägungen und Vorlieben zusammen mit der „Herrin“ aus zu leben.

4) Der Vertrag beinhaltet somit Handlungen sexueller, zum größten Teil sadomasochistischer Art,, verbunden mit schmerzen und Körperverletzungen; der Sklave versichert ausdrücklich, diese freiwillig zu erdulden , um seine spezifischen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.

5) Eine Haftung der Herrin jedweder Art für gesundheitliche oder psychische Schäden des Sklaven aus diesen Handlungen wird einvernehmlich ausgeschlossen.

6) Das Recht des Sklaven auf Schadensersatzansprüche oder das Recht des Sklaven, strafrechtliche Verfolgung gegen die Herrin aus diesen Handlungen zu veranlassen, schließt der Sklave bei vollem Bewusstsein und klarer Sicht aller Konsequenzen ausdrücklich und auf eigenen Wunsch unwiderruflich aus.

7) Tabus des Sklaven wurden in persönlichen Gesprächen festgelegt, werden noch in einem gesonderten Anhang schriftlich fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und von der „Herrin“ respektiert.

8) Als Safewort (Aufforderung zum sofortigen Abbruch der jeweiligen sadomasochistischen Handlung durch die „Herrin“ wird „SOS“ festgelegt. Der „Sklave“ verpflichtet sich, das Safewort nur im äußersten Notfall zu verwenden.

9) Gegenstand des Vertrages sind bestimmte Körperteile des „Sklaven“, d.h. sein Hodensack, seine Hoden, das darin produzierte Sperma und sein Penis.

10) Gültigkeit/Kostenübernahme: Der Vertrag ist für die gesamte Dauer des vom Sklaven in vollem Umfang, d.h. incl. der Kosten für die An- und Abreise mit dem Flugzeug sowie sämtlicher Ausgaben der Herrin während ihres Aufenthaltes in Wien, zusätzlich pro Tag 200,- Euro, gültig.

11) Vertragswirksamkeit: Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch die beiden Vertragspartner und Zugang einer von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Ausfertigung an die Herrin in vollem Umfang wirksam.

12) Der Sklave übergibt mit Gültigkeitsbeginn das alleinige Verfügungsrecht Vertragsgegenstand an die Herrin. Er hat das Nutzungsrecht der Herrin zu achten, indem er stets von ihrem Penis, ihren Hoden und von ihrem Sperma schreibt und spricht.

13) Die Herrin übernimmt mit Gültigkeitsbeginn das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand. Sie hat das Recht stets – auch vor Dritten – von ihrem Penis, ihren Hoden und ihrem Sperma zu sprechen und zu schreiben.

14) Die Herrin hat ab Vertragswirksamkeit jederzeit das Recht, sofern arbeitsbedingt und geographisch bedingt möglich, den Vertragsgegenstand zu betrachten, zu fotografieren, zu berühren und alle Handlungen daran vorzunehmen, die ihr belieben. Der Sklave muss den dies betreffenden Anweisungen, Wünschen und Befehlen augenblicklich Folge leisten.



15) Der Sklave erklärt sich bereit, jede erdenkliche Maßnahme und Handlung, die von der Herrin oder von ihr beauftragten Dritten an Penis und Hoden durchgeführt wird widerspruchslos zu erdulden.

16) Der Sklave ist sich bewusst und nimmt billigend in Kauf, dass die Herrin zur Erfüllung seiner sexuellen Triebe Handlungen durchführen wird, die schmerzhaft und unter Umständen irreversibel sein können. Er wird nach Möglichkeit still halten und der Herrin eine ungehinderte Nutzung des Vertragsgegenstandes – gegebenenfalls unter Duldung von Einschränkungen seiner körperlichen Freiheit durch z.B. Fesselungen, Käfighaltung, Anleinen, Knebelungen etc. ermöglichen. Die Herrin hat dabei das Recht, frei - d.h. auch ohne jede weitere Zustimmung des Sklaven über die von ihr vorzunehmenden Handlungen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für Handlungen wie Ritzen, Durchbohrungen, Elektro-Schocks am Vertragsgegenstand sowie das Einbringen von Gegenständen in die Harnröhre des Sklaven.

17) Zum Nutzungsrecht der Herrin gehören auch sämtliche Handlungen , die zweckmäßig sind , um den Vertragsgegenstand dauerhaft zu kennzeichnen. Als dauerhafte Kennzeichnung sind unter anderem Brandzeichen, Piercings, Schnitte und Beschneidungen zu verstehen.

18) Die Herrin verpflichtet sich , das öffentliche Ansehen des Sklaven zu wahren. Eine öffentliche zur Schau Stellung des Sklaven auf Parties, Swingerclubs, Kinos etc. ist dennoch ausdrücklich zulässig.

19) Der Sklave verpflichtet sich, das öffentliche Ansehen der Herrin und deren Anonymität zu wahren.

20) Der Sklave verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand immer in einem sauberen Zustand zu halten und entsprechend zu pflegen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, den Vertragsgegenstand ab Vertragswirksamkeit Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin zu zeigen bzw. zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige Indikationen. Weiters verpflichtet sich der Sklave ab Vertragswirksamkeit bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf durch die Herrin, seinen Hodensack täglich mit beiden Hodenringen für die Dauer von mindestens 60 Minuten zu dehnen, um der Herrin bestmöglichen Zugriff zu ermöglichen.

21) Der Sklave darf ab dem Tag der Vertragswirksamkeit nicht mehr über die in den Hoden und Prostata produzierte Spermaflüssigkeit verfügen. Er darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin Handlungen vornehmen, die eine Ejakulation zur Folge haben können. Ohne spezielle Handlungen ausgetretene Flüssigkeit („Freudentröpfchen“ oder unwillkürliche nächtliche Samenergüsse) sind der Herrin umgehend mit der Bitte um Auferlegung einer angemessenen Strafe zu melden.

22) Dieser Vertrag beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Somit hat der Sklave die Pflicht, Verstöße gegen diesen Vertrag jederzeit, umgehend und ehrlich der Herrin zu melden. Der Herrin steht es frei, Strafen für derartige Verfehlungen zu verhängen. Es steht ihr weiters frei, diese Strafen selbst zu exekutieren oder des Sklaven an sich selbst exekutieren zu lassen. Ist bei Exekution der Strafe die persönliche Anwesenheit der Herrin nicht möglich, so hat der Sklave nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen.

23) Vertragsauflösung: Die Auflösung des Vertrages ist für die Herrin jederzeit ohne jegliche Konsequenzen möglich. Eine Auflösung von Seiten Manfreds ist nur mit Zustimmung der Herrin möglich. Anderenfalls verliert der Sklave jegliches Recht, die Herrin je wieder zu sehen oder per Mail zu kontaktieren.

24) Geheimhaltungsklausel: Beide Vertragspartner verpflichten sich unwiderruflich, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des anderen diesen Vertrag oder Teile daraus Dritten auf keinen Fall zugänglich zu machen.

25) Vertragsstrafe: Sollte dieser Vertrag aus Gründen, die der Sklave zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erfüllt werden / werden können , erhält die Herrin unwiderruflich einen Schadensersatz in Höhe von einmalig X.xxx Euro.

Dieser Betrag ist unmittelbar nach Eintritt des Nichterfüllungsgrundes in bar zu begleichen; der Sklave unterwirft sich hiermit aus freien Stücken der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen ohne Einrede der Vorausklage

26) Salvatorische Klausel: Sollten einem oder mehreren Punkten dieses Vertrages rechtliche Gründe entgegenstehen, vereinbaren beide Vertragspartner hiermit unwiderruflich, den Vertrag insoweit abzuändern, wie es Gesetz und Rechtsprechung erfordern.



Der Sklave (bürgerlichen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitigen Wohnsitz eintragen): ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….



Ort/Datum/Unterschrift:…………………………………………………………..



Die Herrin (bürgerlichen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitigen Wohnsitz eintragen): ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….



Ort/Datum/Unterschrift:…………………………………………………………..





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