|
1) Vertragspartner: Dieser Vertrag wird im Einvernehmen abgeschlossen zwischen der Lady Mistress (im Folgenden „Herrin“ genannt) und Berhard (im Folgenden „Sklave“ genannt).
2) Dieser Vertrag soll europäischem Recht, ersatzweise dem deutschen oder dem österreichischen Recht entsprechen und - soweit möglich rechtlich auch vollzogen werden. Beide Vertragspartner erkennen dies an und sind sich darüber im Klaren, dass Ansprüche der Herrin - soweit rechtlich zulässig- auch vor Gericht geltend gemacht werden können. 3) Die ausschließliche Initiative zu diesem Vertrag geht vom Sklaven und dessen unbedingtem Wunsch, das erblich bedingte hohe Risiko an Hodenkrebs zu erkranken zu beseitigen aus. Hodenkrebserkrankungen liegen in der väterlich erblichen Linie bei Onkel, Großonkel und Großvater vor. 4) Der Vertrag beinhaltet somit Handlungen verbunden mit schmerzen und Körperverletzungen; der Sklave versichert ausdrücklich, diese freiwillig zu erdulden, um seine spezifischen Bedürfnisse zu befriedigen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Sklaven wird die Kastration von der Herrin derart durchgeführt, dass gleichfalls sexuelle Bedürfnisse des Sklaven erfüllt werden. Der Sklave erklärt sich dadurch bereit, auf Betäubungsmittel verzichten zu wollen, um die Prozedur bei vollem Bewusstsein zu erleben. 5) Eine Haftung der Herrin jedweder Art für gesundheitliche oder psychische Schäden des Sklaven aus diesen Handlungen wird einvernehmlich ausgeschlossen. 6) Das Recht des Sklaven auf Schadensersatzansprüche oder das Recht des Sklaven, strafrechtliche Verfolgung gegen die Herrin aus diesen Handlungen zu veranlassen, schließt der Sklave bei vollem Bewusstsein und klarer Sicht aller Konsequenzen ausdrücklich und auf eigenen Wunsch unwiderruflich aus. 7) Gegenstand des Vertrages sind die primären Geschlechtsteile des Sklaven, d.h. sein Hodensack und die darin befindlichen Hoden. 8) Gültigkeit/Honorar: Der Vertrag ist als Zusatzvertrag zum Vertrag über die Abtretung von Nutzungsrechten an Körperteilen nur gültig in Verbindung mit je einem unterfertigten Exemplar beider Verträge. Reise- und Aufenthaltskosten sind Teil des Vertrages über die Abtretung von Nutzungsrechten an Körperteilen. Als Honorar für die Kastration sind € 15.000 vereinbart. Die Bezahlung erfolgt zu gleichen Teilen vor dem Anlegen des Elastratorbandes und 20 Minuten nach Anlegen des Elastratorbandes in bar. 10) Vertragswirksamkeit: Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch die beiden Vertragspartner und Zugang einer von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Ausfertigung an die Herrin in vollem Umfang wirksam. 11) Der Sklave überlässt mit Gültigkeitsbeginn das alleinige Verfügungsrecht über die Gegenstände des Vertrages der Herrin 12) Die Herrin übernimmt mit Gültigkeitsbeginn das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand. Sie hat das Recht über die abgetrennten Körperteile über die sie das volle Eigentumsrecht inne hat frei zu verfügen. Die Regelungen des Vertrages über die Abtretung von Nutzungsrechten an Körperteilen bleiben hiervon unberührt. 13) Die Herrin hat ab Vertragswirksamkeit jederzeit das Recht die Bestimmungen des Vertrages zu erfüllen und einzufordern. Der Sklave muss den dies betreffenden Anweisungen, Wünschen und Befehlen augenblicklich Folge leisten. 14) Der Sklave erklärt sich bereit, jede erdenkliche Maßnahme und Handlung, die von der Herrin oder von ihr beauftragten Dritten durchgeführt wird widerspruchslos zu erdulden solange sie der Erfüllung dies Vertrages dienlich ist. 16) Der Sklave ist sich bewusst und nimmt billigend in Kauf, dass die Herrin zur Erfüllung des Vertrages Handlungen durchführen wird, die schmerzhaft und irreversibel sind. Er wird nach Möglichkeit still halten und der Herrin eine ungehinderte Erfüllung des Vertrages gegebenenfalls unter Duldung von Einschränkungen seiner körperlichen Freiheit durch z.B. Fesselungen, Anleinen, Knebelungen etc. ermöglichen. Weiters gestattet er der Herrin Bild und Tonaufzeichnungen von der Erfüllung des Vertragsinhaltes anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Er erkennt an, dass er keinerlei Nutzungsrechte an diesen Aufzeichnungen geltend machen kann. Das alleinige Nutzungsrecht obliegt der Herrin. Die Herrin verpflichtet sich, den Vertrag durch Anwendung eines Elastrators zu erfüllen. Sie erklärt sich bereit bis 20 Minuten nach der Applikation der Elastratorbänder keine Handlungen zu setzen, die die Gültigkeit des Vertrages gefährden könnten. Dies gilt besonders für das Entfernen der applizierten Kastratiosnbänder. Ab der 21. Minute jedoch längstens mit beginnender Gefühllosigkeit in den Hoden bis zur 120.Minute ist der Gegenstand des Vertrages als „im Absterben befindlich“ zu betrachten. Ab der 121.Minute jedoch längstens bis zur völligen Unempfindlichkeit gegen Schmerzreize jeglicher Art gilt der Gegenstand des Vertrages als abgestorben. Die Kastration gilt von diesem Zeitpunkt an als abgeschlossen. Die Herrin verpflichtet sich darüber hinaus beginnend mit der Erfüllung des Vertrages längstens bis 2 Stunden vordem Abflug die abgestorbenen Hoden und den Hodensack mit einem sterilen Skalpell vom Körper des Sklaven zu trennen. Der Sklave verpflichtet sich sämtliche, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Bedingungen zu schaffen. Das gilt besonders für die Bereitstellung einer für die Durchführung der Kastration geeigneten Räumlichkeit, einer Elastratorzange inkl. Bänder, eines sterilen Skalpells, Desinfektionsmittel. Weiters stimmt der Sklave dem eintätowieren des Namens der Herrin sowie des Datums der Kastration in seinem Schambereich wahlweise seinem Penis zu.
18) Die Herrin verpflichtet sich , das öffentliche Ansehen des Sklaven zu wahren. Eine öffentliche zur Schau Stellung des Sklaven oder etwaiger Bild- und Tonaufzeichnungen auf Parties, Swingerclubs, Kinos etc. ist dennoch ausdrücklich zulässig. 19) Der Sklave verpflichtet sich, das öffentliche Ansehen der Herrin und deren Anonymität zu wahren. 20) Der Sklave verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand immer in einem sauberen Zustand zu halten und entsprechend zu pflegen. Er verpflichtet sich darüber hinaus, den Vertragsgegenstand ab Vertragswirksamkeit Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Herrin zu zeigen bzw. zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige Indikationen. Weiters verpflichtet sich der Sklave ab Vertragswirksamkeit bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf durch die Herrin, seinen Hodensack täglich mit beiden Hodenringen für die Dauer von mindestens 60 Minuten zu dehnen, um der Herrin bestmöglichen Zugriff zu ermöglichen. 21) Vertragsauflösung: Die Auflösung des Vertrages ist für die Herrin bis zum Zeitpunkt der Applikation der Elastratorbänder ohne jegliche Konsequenzen möglich. Danach ist sie verpflichtet die Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang zu erfüllen. Anderenfalls verlieren die Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit und es steht dem Sklaven frei sich an der Herrin schadlos zu halten. Eine Auflösung von Seiten des Sklaven ist unmöglich. 24) Geheimhaltungsklausel: Beide Vertragspartner verpflichten sich unwiderruflich, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des anderen diesen Vertrag oder Teile daraus Dritten auf keinen Fall zugänglich zu machen. 25) Vertragsstrafe: Sollte dieser Vertrag aus Gründen, die der Sklave zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig erfüllt werden / werden können , erhält die Herrin unwiderruflich einen Schadensersatz in Höhe von einmalig 2.500 Euro. Dieser Betrag ist unmittelbar nach Eintritt des Nichterfüllungsgrundes in bar zu begleichen; der Sklave unterwirft sich hiermit aus freien Stücken der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen ohne Einrede der Vorausklage 26) Salvatorische Klausel: Sollten einem oder mehreren Punkten dieses Vertrages rechtliche Gründe entgegenstehen, vereinbaren beide Vertragspartner hiermit unwiderruflich, den Vertrag insoweit abzuändern, wie es Gesetz und Rechtsprechung erfordern. Der Sklave (bürgerlichen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitigen Wohnsitz eintragen):
Ort/Datum/Unterschrift Die Herrin (bürgerlichen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitigen Wohnsitz eintragen): Ort/Datum/Unterschrift:
|